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Wir unterstützen Sie bei der Beantragung / Beschaffung einer Geburtsurkunde aus dem polnischen Standesamt. Die Geburtsurkunde ist ein wichtiges Dokument, das Beweis über Ihre Abstammung erbringt. Zu unterscheiden ist hierbei die „verkürzte Abschrift der Geburtsurkunde“ als auch die „vollständige Abschrift der Geburtsurkunde“.
Dazu benötigen wir vor allem eine durch Sie unterzeichnete Vollmacht. Des Weiteren bitten wir um die Mitteilung folgender Angaben, denn diese sind bei der Beantragung der Geburtsurkunde notwendig:

– Vor-und Nachname der Person, für die die Geburtsurkunde aus Polen angefordert wird,
– Familienname,
– Geburtsdatum,
– Geburtsort,
– Vor-und Nachname beider Eltern der Person, für die die Geburtsurkunde aus Polen angefordert wird,
– Vor-und Nachname der Antragstellerin/Antragstellers,
– Verhạ̈ltnis/Beziehung der Antragstellerin/Antragstellers zu der Person aus der Geburtsurkunde.

Mehrsprachige Internationale Geburtsurkunde aus Polen

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Sofern Ihnen bestimmte Angaben nicht bekannt sind, bedeutet es nicht automatisch, dass der Antrag nicht gestellt werden kann bzw. keine Erfolgsaussichten vorliegen. Sie können uns diesbezüglich telefonisch anfragen oder per E-Mail anschreiben und wir prüfen dann ihren individuellen Fall.

Oft ist es von Vorteil, wenn zusätzlich eine Kopie des Personalausweises vorgelegt wird.

Sofern das Personenstandsbuch bzw. Standesregister keine Einträge darüber enthalt, weil z.B. die Akten während des Krieges vernichtet /verloren wurden, ist es möglich eine Negativbescheinigung zu beantragen.

geburtsurkunden polen - Negativbescheinigung als Urkundsersatz

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Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können !

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Deutschland

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